Häufige Fragen
Hier findest du Antworten auf deine Fragen zum Freiwilligendienst. Du kannst sie nach unseren verschiedenen Freiwilligenprogrammen filtern. Gern kannst du auch persönlich zu uns Kontakt aufnehmen. Wir helfen dir weiter.

Ab welchen Alter ist ein Engagement möglich.
Im Rahmen vom Projekt JES Jugend Engagiert Sich können sich alle jungen Menschen zwischen 13 und 26 Jahren engagieren. In manchen wenigen Einsatzbereichen ist allerdings ein Mindestalter von 16 oder 18 vorgegeben. Und du musst dein Engagement nach dem 27. Geburtstag selbstverständlich nicht beenden 🙂
Bekomme ich ein Zertifikat nach meinem Engagement?
Ja. Nach der Beendigung deines Engagements bekommst du ein Zertifikat von uns, auf Wunsch mit einer kurzen Beurteilung von der Einsatzstelle. Dieses Zertifikat kannst du bei deinen Bewerbungen einreichen – es ist oft hilfreich ein bürgerschaftliches Engagement nachweisen zu können!
Bekomme ich Geld für mein Engagement?
Anders als im Freiwilligendienst bekommst du im Ehrenamt in der Regel kein Geld, dafür sammelst du viele wertvolle Erfahrungen und erfährst Dankbarkeit und Wertschätzung für deinen Einsatz. Manche wenige Einsatzstellen haben die Möglichkeit eine kleine Ehrenamtspauschale zu bezahlen – frage vor Ort einfach nach.
Bekomme ich im BFD Incoming eine Wohnung?
Ja, wir stellen einfache Unterkünfte zur Verfügung (Wohngemeinschaften). Du bekommst von uns einen Mietvertrag. Einige Einsatzstellen stellen auch eine eigene preiswerte Unterkunft zur Verfügung.
Alternativ kannst du dir auch ein kleines Apartment selbst mieten, allerdings ist das teurer. Manche Freiwilligen können auch bei Verwandten in Deutschland wohnen.
Bin ich in meinem Ehrenamt versichert?
Die Einsatzstelle sorgt für eine Unfallversicherung und meistens auch eine Haftpflichtversicherung während deines Engagements. Es ist trotzdem hilfreich eine private Haftpflichtversicherung zu haben.
Brauche ich für das BFD Incoming ein Visum?
Ja, je nach Herkunftsland benötigst du ein Visum. Wir unterstützen dich dabei, den Visumsprozess zu klären und zu organisieren.
Darf ich während meines BFD auch Urlaub nehmen?
Ja, während deines BFD hast du Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr. Du kannst die Urlaubstage nach Absprache mit deiner Einsatzstelle nehmen, um Zeit für Erholung oder Reisen zu nutzen.
Darf ich während meines FDAG auch Urlaub nehmen?
Ja, selbstverständlich. Du hast in der Regel denselben Urlaubsanspruch wie die Mitarbeitenden in deiner Einsatzstelle, mindestens jedoch 20 Tage pro Jahr.
Darf ich während meines FÖJ auch Urlaub nehmen?
Du hast 30 Tage Urlaub bei 12 Monaten Dienstzeit.
Darf ich während meines Freiwilligendienstes auch Urlaub nehmen?
In einem 12-monatigen Freiwilligendienst stehen dir i.d.R. bis zu 30 Urlaubstage zu. Du erwirbst die Urlaubstage Monat für Monat, d.h. du darfst nicht alle 30 Tage gleich im ersten Monat nehmen. Erkundige dich am besten zu Beginn deines Dienstes, wie und bei wem in deiner Einrichtung Urlaub beantragt wird. Eventuell gibt es Schließzeiten, die du bei deiner Urlaubsplanung berücksichtigen musst. Während den Seminaren und Bildungstagen kannst du keinen Urlaub nehmen, da die Teilnahme Voraussetzung für die Anerkennung des Freiwilligendienstes ist.