Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt bei den Paritätischen Freiwilligendiensten Sachsen
Alle Freiwilligen sollen sich darauf verlassen können, in ihrem Freiwilligendienst mit Respekt und unter der Wahrung ihrer Grenzen begleitet und betreut zu werden. Von den Freiwilligen wird erwartet, die Grenzen anderer zu wahren. Unser Schutzkonzept vor (sexualisierter) Gewalt soll Machtmissbrauch, übergriffiges Verhalten und Gewalt innerhalb der Aktionsfelder der Freiwilligendienste verhindern bzw. Vorkommnisse professionell aufarbeiten.

Warum ein Schutzkonzept?
Unsere Ziele sind der Schutz für Freiwillige, Rechts- und Handlungssicherheit für Anleitende und Beschäftigte der Freiwilligendienste sowie die Sensibilisierung und Prävention, um Grenzverletzungen zu vermeiden. Wir haben feste Verfahrensabläufe vereinbart, wie bei Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt vorzugehen ist. Unser Schutzkonzept, sowie ein konkreter Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Materialien zur Intervention finden Sie unten zum Download.
Was kann ich beitragen?
Ein*e jede*r wird ermutigt, Dinge, die für sich oder andere nicht in Ordnung sind, offen anzusprechen und Beschwerden bei Einsatzstelle bzw. Träger vorzutragen. Anleitende und Beschäftigte unterliegen einem Verhaltenskodex und stehen in besonderer Verantwortung. Mit jeglicher Beschwerde wendest du dich am besten an deine Ansprechpartner*innen oder an unsere Ansprechperson für Beschwerden: Maria Hille, 0351-82871320, beschwerde@freiwillig-jetzt.de
Nimm Kontakt mit uns auf!
Unsere Kolleg*innen helfen dir weiter. Schreib uns gerne: beschwerde@freiwillig-jetzt.de
Kontakt

Wo finde ich mehr Informationen?
Materialien
Im Download-Bereich finden Sie:
- Das Schutzkonzept
- Der Erfassungsbogen für Beschwerden (insbesondere im Rahmen des Schutzkonzeptes gegen (sexualisierte) Gewalt)
- Den Verhaltenskodex für Beschäftigte der Paritätischen Freiwilligendienste Sachsen gGmbH
- Den Verhaltenskodex für Anleitende in unseren Einsatzstellen
- Die Interventionsleitlinie (1), wenn Freiwillige von Grenzverletzungen oder Übergriffen der Beschäftigten (Referent*innen/Co-Teamende) betroffen sind.
- Die Interventionsleitlinie (2), wenn unter Freiwilligen Grenzverletzungen oder Übergriffen passiert sind.
- Die Interventionsleitlinie (3), wenn man Zeuge von Grenzverletzungen und Übergriffen wird.
- Die Interventionsleitlinie (4), wenn Freiwillige von Grenzverletzungen oder Übergriffen der Anleitenden oder Klient*innen betroffen sind.
- Die Interventionsleitlinie (5), wenn Freiwilligen Grenzverletzungen oder Übergriffe in der Einsatzstelle vorgeworfen werden.